Allgemeines Vertrags- und Zivilrecht
Zum allgemeinen Vertrags- und Zivilrecht gehören viele spezielle Rechtsgebiete wie Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kaufvertragsrecht, Internetrecht, Kreditrecht, Werkvertragsrecht, Recht der unerlaubten Handlungen, Miet- und Pachtrecht.
Schließen Sie mit einem Unternehmer oder mit einer Privatperson einen Vertrag, z.B. über den finanzierten Kauf einer Maschine oder das Leasing eines Autos, können sich Fragen aus allen oben genannten Bereichen ergeben. Dann ist es wichtig, dass sich der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin im Bürgerlichen Gesetzbuch auskennt. Hier bin ich gern für Sie unterwegs. Sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich kann ich nunmehr auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung blicken, in denen die o.g. Rechtsgebiete mehrfach Gegenstand der Mandatsbearbeitung waren.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich!