Internationales Wirtschaftsrecht
Wer sich auf dem europäischen oder international Markt bewegt, weiß, dass die deutschen Rechtsvorschriften nicht auf europäische und internationale Geschäfte übertragbar sind, es sei denn, man hat sie vereinbart. Da diese aber mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren können, gibt es internationale Regeln wie Incoterms und UN-Kaufrecht. Nicht jeder ist mit diesen Regeln einverstanden und versucht seine ihm bekannten Rechtsregeln beim ausländischen Partner durchzusetzen. Haben Sie nun in Vorfreude auf ein erfolgreiches Geschäft eine ausländische Gerichtsstandsvereinbarung unterzeichnet, wird es in Fällen von Lieferschwierigkeiten oder Bezug von mangelhaften Produkten kompliziert. In diesen Feldern bin ich gern für Sie tätig.
Ich prüfe Ihre Verträge vor Unterzeichnung, begleiten Sie bei Verhandlungen oder suche mit Ihnen Lösungen im Falle dessen, dass es bei der Durchführung von Verträgen zu Komplikationen gekommen ist.
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